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grauer Blitz

Rauchmelder

In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder bereits zur Pflicht bei Neubauten geworden, für Bestandswohnungen gibt es meist Übergangsregelungen. In Berlin, Brandenburg und Sachsen gibt es bisher noch keine Rauchmelderpflicht, jedoch wird diese gerade auf den Weg gebracht.

Egal ob Pflicht oder nicht – Rauchmelder sind eine sinnvolle Investition, die viele Leben retten und vergleichsweise kostengünstig realisiert werden kann. Die DIN Norm 14676 macht Vorgaben zur Installation von Rauchmeldern.

Einbau

Die Mindestinstallation gemäß der DIN 14676 beinhaltet die Anbindung von Rauchwarnmeldern in Schlaf– und Kinderzimmern, da man gerade im Schlaf Gerüche besonders schwer wahr nimmt. Generell wird jedoch empfohlen, alle Räume und Flure – außer Küche und Bad – mit Rauchwarnmeldern auszustatten. In Küche und Bad lassen sich Fehlalarme z.B. durch Wasserdampf nur selten auszuschließen.

Ein Rauchwarnmelder ist grundsätzlich immer an der Decke in der Raummitte anzubringen. Für Spezialfälle wie z.B. unterteilte Räume gibt es in der Norm detaillierte Empfehlungen. Ein Rauchwarnmelder pro Raum ist ausreichend, wenn der Raum kleiner als 60 Quadratmeter ist, andernfalls sind weitere Rauchmelder erforderlich.

Generell dürfen nur Rauchwarnmelder installiert werden, die nach DIN EN 14604 zertifiziert sind.

Arten

Rauchwarnmelder können sowohl als Einzelmelder als auch vernetzt (per Funk oder Kabel) mit anderen Rauchwarnmeldern installiert werden. Bei einer Vernetzung kann der akustische Alarm an alle weiteren Melder weitergegeben werden, so dass man den Alarm sofort in jedem Teil des Gebäudes hört. Fällt das Signal eines Melder aus, so wird das Signal von den anderen Meldern gegeben. Es gibt auch Rauchwarnmelder mit optischen oder Vibrationsmeldungen, z.B. für Gehörlose, installiert werden.

Wartung

Ein Rauchwarnmelder muss gemäß seiner Bedienungsanleitung, sollte jedoch mindestens einmal im Jahr, auf seine Funktion geprüft werden. Dabei sollte auch ein Probealarm ausgeführt werden. Bei batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern müssen diese nach Herstellerangaben ausgetauscht werden. Spätestens bei einer Batteriestörungsmeldung des Rauchwarnmelders muss ein Batterieaustausch erfolgen.

Ein Wartungsheft mit der Dokumentation aller Wartungstätigkeiten kann im Schadenfall Probleme mit den Versicherungen entgegenwirken.

Brandmeldeanlagen

Eine Brandmeldeanlage geht noch einen Schritt weiter. Diese empfängt Signale von verschiedenen angeschlossenen Brandmeldern, wertet diese aus und reagiert entsprechend. Dies kann z.B. das Anschalten von Licht in Fluchtwegen (Fluren), die Abschaltung eines Fahrstuhls und die Alarmierung der Feuerwehr beinhalten.

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