Allgemein bezeichnet der Begriff Blitzschutz sämtliche Vorkehrungen gegen schädliche Auswirkungen von Blitzeinschlägen – für Personen wie für bauliche Anlagen. In unseren Leistungsbereich fällt das komplette Blitzschutzsystem für bauliche Anlagen, welches aus einem äußeren und einem inneren Blitzschutz (Überspannungsschutz) besteht.
Die Errichtung eines Blitzschutzsystems ist eine freiwillige Entscheidung des Gebäudeeigentümers, wenn es keine entsprechenden behördlichen Auflagen gibt. Jedoch setzen auch manche Wohngebäudeversicherungen ein Blitzschutzsystem voraus.
Durch den Einschlag eines Blitzes können Gebäude ohne Blitzschutz teilweise zerstört werden. Die Energie eines Blitzes ist grundsätzlich recht gering. Da der Einschlag jedoch nur eine sehr kurze Zeit wirksam ist, können in getroffenen Anlagen sehr hohe Spannungen auftreten, die dazu führen, dass Drähte schmelzen und Gegenstände so stark erhitzt werden, dass leicht entzündliche Stoffe in Brand geraten. Geht der Blitz z.B. über feuchte Wände, wird Wasserdampf gebildet, der bei einer Explosion das Dach oder Teile des Gebäudes beschädigen kann.
Die Aufgabe des äußeren Blitzschutzes ist es, den Blitzstrom des einschlagenden Blitzes aufzufangen und in die Erde zu leiten, um Gebäudesubstanz und Personen zu schützen. Wie funktioniert das genau?
Die Fangeinrichtung wird auf dem Dach des Gebäudes montiert. Sie besteht aus Fangstangen und maschenförmig verlegten Fangleitungen. Das Material muss witterungsbeständig sein und ein gute elektrische Leitfähigkeit aufweisen. Der Leitungsdurchmesser muss so gewählt werden, dass der Blitzstrom das Material nicht zum Schmelzen bringt. Stellen auf dem Dach, die für einen direkten Blitzschlag in Frage kommen (z.B. Schornsteine, Antennenmasten, Lüftungsrohre, Lichtkuppeln) werden mit Fangstangen versehen, die auf kurzem Weg mit der Ableitungsanlage verbunden sind. Zur konkreten Planung der Fangeinrichtung stehen die Blitzkugelmethode, die Schutzwinkelmethode und die Maschenmethode zur Verfügung.
Die Ableitungen verbinden die Fangeinrichtung und die Erdungsanlage miteinander. Die Ableitungseinrichtung leitet den Blitzstrom von der Fangeinrichtung senkrecht und auf kurzem Weg zur Erdungsanlage.
Der Blitzstrom gelangt von den Fangeinrichtungen über die Ableitungen an bzw. in den Gebäudewänden zur Erdungsanlage. Diese hat die Aufgabe, den Blitzstrom in die Erde zu leiten und dort zu verteilen.
Der äußere Blitzschutz kann bei einem Blitzschlag Schäden an elektrischen Einrichtungen im Inneren des Gebäudes nicht verhindern. Ein Blitz kann z.B. über elektrische Leitungen auch in das Innere von Gebäuden eindringen und dort weitere Zerstörungen anrichten. Dies ist Sache des inneren Blitzschutzes , der auch Überspannungsschutz genannt wird. Dieser beruht auf dem Prinzip des Blitzschutz-Potentialausgleichs.
Ein leicht zu installierender Überspannungsschutz wird in der Elektroverteilung und direkt an empfindlichen Endgeräten montiert und mit dem Potentialausgleich verbunden. Darunter fallen:
Im Falle eines Blitzeinschlages sorgt der Potentialausgleich für eine sichere Verteilung der Blitzenergie und trägt dabei zur Vermeidung von Funkenbildung bei.
Gemeinsam finden wir die passende Lösung für den Blitzschutz Ihres Gebäudes! Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und schildern Sie uns Ihre Wünsche.
Kontakt aufnehmen